AGB
COACHING (Erwachsene)
Anmeldung für Coaching- Termine erfolgen telefonisch (0211 96 66 709) und sind verbindlich. Der Rechnungsbetrag der in Anspruch genommenen Leistung, ist sofort nach Erbringen bzw. Erhalten der Leistung zur Zahlung fällig. Falls Sie einen Termin absagen müssen, bitte ich um sofortige telefonische Meldung. 1) Bei Absagen bis 48 Stunden vor Terminbeginn behalte ich mir vor, den Betrag, für die von Ihnen gebuchte Leistung, in Rechnung zu stellen. 2) Bei nicht Inanspruchnahme (also Fernbleiben) ohne telefonische Absage, des von Ihnen vereinbarten Termins, wird der Betrag für die von Ihnen gebuchte Leistung sofort zur Zahlung fällig.
Terminabsage durch mich: Sollte ich aus einem wichtigen Grund (Krankheit etc.) gezwungen sein, den vereinbarten Termin abzusagen (auch kurzfristig), erhalten Sie natürlich einen neuen Termin.
Eine Beendigung des Coachings kann mit einer Frist von zwei Kalenderwochen erfolgen. Der Auftraggeber reicht hierzu eine Kündigung in schriftlicher Form ein. Über den Eingang der Kündigung erhält der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über die Kündigung und den Zeitpunkt der Beendigung des Coachings. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Wichtiger Hinweis: Beim Coaching handelt es sich um eine psychologische beratende Tätigkeit, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand hat und gehört nicht zur Ausübung von Psychotherapie. Diese ist somit nach dem Psychotherapeutengesetz nicht genehmigungs- oder überwachungspflichtig (PsychTHG § 1 Berufsausübung, Abs. 3, Satz 3).
Coaching und mentale Techniken dienen der Aktivierung eigener Ressourcen, Selbstheilungskräfte und Handlungsmöglichkeiten und ersetzen nicht die Diagnose oder Behandlung beim Arzt/Heilpraktiker/Therapeuten.
Sie dienen der Selbsterfahrung in unterschiedlicher Tiefe und sind keine Therapie. Für seine physische und psychische Eignung zu den jeweiligen Sitzungen ist jede/r Klient/in selbst verantwortlich.
Hypnose Coaching
Anmeldung alle Hypnose Sitzungen sind per E-Mail oder telefonisch (0211 - 96 66 709) mit Namen, Adresse und Telefonnummer anzumelden, werden von mir bestätigt und sind verbindlich. Der Rechnungsbetrag der in Anspruch genommenen Leistung, ist sofort nach Erbringen bzw. Erhalten der Leistung zur Zahlung fällig.
Falls Sie einen Termin absagen müssen, bitte ich um sofortige telefonische Meldung. 1) Bei Absagen bis 48 Stunden vor Terminbeginn, sind 50 % des Entgelts, für die von Ihnen gebuchte Leistung, zu zahlen. 2) Bei nicht Inanspruchnahme (also Fernbleiben) ohne telefonische Absage, des von Ihnen vereinbarten Termins, sind 100% des Entgelts für die von Ihnen gebuchte Leistung sofort zur Zahlung fällig.
Terminabsage durch mich: Sollte ich aus einem wichtigen Grund (Krankheit etc.) gezwungen sein, den vereinbarten Termin abzusagen (auch kurzfristig), erhalten Sie natürlich einen neuen Termin.
Eine Beendigung des Hypnose Coaching kann mit einer Frist von zwei Kalenderwochen erfolgen. Der Auftraggeber reicht hierzu eine Kündigung in schriftlicher Form ein. Über den Eingang der Kündigung erhält der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über die Kündigung und den Zeitpunkt der Beendigung des Coachings. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Wichtiger Hinweis: Beim Hypnose Coaching handelt es sich um eine psychologische beratende Tätigkeit, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand hat und gehört nicht zur Ausübung von Psychotherapie. Diese ist somit nach dem Psychotherapeutengesetz nicht genehmigungs- oder überwachungspflichtig (PsychTHG § 1 Berufsausübung, Abs. 3, Satz 3).
Hypnose Coaching und mentale Techniken dienen der Aktivierung eigener Ressourcen, Selbstheilungskräfte und Handlungsmöglichkeiten und ersetzen nicht die Diagnose oder Behandlung beim Arzt/Heilpraktiker/Therapeuten.
Sie dienen der Selbsterfahrung in unterschiedlicher Tiefe und sind keine Therapie. Für seine physische und psychische Eignung zu den jeweiligen Sitzungen ist jede/r Klient/in selbst verantwortlich.
KINDER- & JUGENDCOACHING
Anmeldung erfolgt durch einen Erziehungsberechtigten telefonisch (0211 96 66 709), worauf zuerst ein unverbindliches Vorgespräch zusammen mit dem Kind oder Jugendlichen stattfindet. Voraussetzung für eine gemeinsame Arbeit ist auch die Einwilligung des Kindes/Jugendlichen. Danach wird das Coaching verbindlich durch einen Vertrag vereinbart. (Dauer ca. 6 wöchentliche Sitzungen a 60 Min.). Zahlungsmodalitäten lt. dem vereinbarten Vertrag. Nach Abschluss des Coachings erhalten Sie (Eltern) auf Wunsch eine Gesamtrechnung/-quittung (fehlende oder zu viel gezahlte Beträge werden beim Abschlussgespräch bezahlt oder zurückerstattet).
Terminabsagen & Kündigung: 1) Bei Absagen bis 48 Stunden vor Terminbeginn behalte ich mir vor, den Betrag, für die von Ihnen gebuchte Leistung, in Rechnung zu stellen. 2) Bei nicht Inanspruchnahme (also Fernbleiben) ohne telefonische Absage, des von Ihnen vereinbarten Termins, wird der Betrag für die von Ihnen gebuchte Leistung sofort zur Zahlung fällig. Terminabsage durch mich: Sollte ich aus einem wichtigen Grund (Krankheit etc.) gezwungen sein, den vereinbarten Termin abzusagen (auch kurzfristig), erhalten Sie natürlich einen neuen Termin.
Eine Beendigung des Coachings kann mit einer Frist von zwei Kalenderwochen erfolgen. Der Auftraggeber reicht hierzu eine Kündigung in schriftlicher Form ein. Über den Eingang der Kündigung erhält der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über die Kündigung und den Zeitpunkt der Beendigung des Coachings. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Wichtiger Hinweis: Das Kinder & Jugendcoaching ist eine Dienstleistung außerhalb der Heilkunde und richtet sich an gesunde Kinder. Es ersetzt keinen Arztbesuch.
KLIENTENZENTRIERTE GESPRÄCHSTHERAPIE
Anmeldung für klientenzentrierte Gesprächstherapie- Termine erfolgen telefonisch (0211 96 66 709) und sind verbindlich. Der Rechnungsbetrag der in Anspruch genommenen Leistung, ist sofort nach Erbringen bzw. Erhalten der Leistung zur Zahlung fällig. Falls Sie einen Termin absagen müssen, bitte ich um sofortige telefonische Meldung. 1) Bei Absagen bis 48 Stunden vor Terminbeginn behalte ich mir vor, den Betrag, für die von Ihnen gebuchte Leistung, in Rechnung zu stellen. 2) Bei nicht Inanspruchnahme (also Fernbleiben) ohne telefonische Absage, des von Ihnen vereinbarten Termins, wird der Betrag für die von Ihnen gebuchte Leistung sofort zur Zahlung fällig.
Terminabsage durch mich: Sollte ich aus einem wichtigen Grund (Krankheit etc.) gezwungen sein, den vereinbarten Termin abzusagen (auch kurzfristig), erhalten Sie natürlich einen neuen Termin.
Eine Beendigung der klientenzentrierte Gesprächstherapie kann mit einer Frist von zwei Kalenderwochen erfolgen. Der Auftraggeber reicht hierzu eine Kündigung in schriftlicher Form ein. Über den Eingang der Kündigung erhält der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über die Kündigung und den Zeitpunkt der Beendigung des Coachings. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Wichtiger Hinweis: Bei der klientenzentrierte Gesprächstherapie handelt es sich um eine psychologische beratende Tätigkeit, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand hat und gehört nicht zur Ausübung von Psychotherapie. Diese ist somit nach dem Psychotherapeutengesetz nicht genehmigungs- oder überwachungspflichtig (PsychTHG § 1 Berufsausübung, Abs. 3, Satz 3).
Die klientenzentrierte Gesprächstherapie dient der angstfreien und kreativen Lösung Ihrer Schwierigkeiten. Sie stehen mit Ihren Gefühlen, Wünschen, Wertvorstellungen und Zielen im Mittelpunkt und erleben von mir aktives Zuhören, Empathie und nichtdirektives Verhalten.
Sie dient der Selbsterfahrung in unterschiedlicher Tiefe und ist keine Therapie. Für seine physische und psychische Eignung zu den jeweiligen Sitzungen ist jede/r Klient/in selbst verantwortlich.
REFLEXINTEGRATION
Anmeldung erfolgt durch einen Erziehungsberechtigten telefonisch (0211 96 66 709), worauf zuerst ein unverbindliches Vorgespräch zusammen mit dem Kind oder Jugendlichen stattfindet. Voraussetzung für eine gemeinsame Arbeit ist auch die Einwilligung des Kindes/Jugendlichen. Danach wird das Reflexintegration-Training verbindlich durch einen Vertrag vereinbart. (Dauer ca. 6- 12 Monte, ca. alle 4 Wochen eine Trainingsstunde). Zahlungsmodalitäten lt. dem vereinbarten Vertrag. Nach Abschluss des Reflexintegration-Training erhalten Sie (Eltern) auf Wunsch eine Gesamtrechnung/-quittung (fehlende oder zu viel gezahlte Beträge werden beim Abschlussgespräch bezahlt oder zurückerstattet).
Terminabsagen & Kündigung: 1) Bei Absagen bis 48 Stunden vor Terminbeginn behalte ich mir vor, den Betrag, für die von Ihnen gebuchte Leistung, in Rechnung zu stellen. 2) Bei nicht Inanspruchnahme (also Fernbleiben) ohne telefonische Absage, des von Ihnen vereinbarten Termins, wird der Betrag für die von Ihnen gebuchte Leistung sofort zur Zahlung fällig. Terminabsage durch mich: Sollte ich aus einem wichtigen Grund (Krankheit etc.) gezwungen sein, den vereinbarten Termin abzusagen (auch kurzfristig), erhalten Sie natürlich einen neuen Termin.
Eine Beendigung des RIT Trainings kann zum Monatsende des Folgemonats erfolgen. Bitte reichen Sie hierzu eine Kündigung in schriftlicher Form ein. Über den Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie natürlich umgehend eine schriftliche Bestätigung. In dieser Bestätigung finden Sie den Zeitpunkt der Beendigung des RIT Trainings. Sollten hierzu Fragen auftauchen, kontaktieren Sie mich bitte.
Wichtiger Hinweis: Das Reflexintegration-Training ist eine Dienstleistung außerhalb der Heilkunde und richtet sich an gesunde Kinder. Es ersetzt keinen Arztbesuch.
INTEGRATIVE LERNTHERAPIE
Anmeldung erfolgt durch einen Erziehungsberechtigten telefonisch (0211 96 66 709), worauf zuerst ein unverbindliches Vorgespräch zusammen mit dem Kindes oder Jugendlichen stattfindet. Voraussetzung für eine gemeinsame Arbeit ist auch die Einwilligung des Kind/Jugendlichen. Danach wird die integrative Lerntherapie verbindlich durch einen Vertrag vereinbart.
Dauer
Die benötigte Zeit für einen nachhaltigen Erfolg der Lernförderung hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Schweregrad der Lernstörung, der Motivation des Kindes und der Mitarbeit von Eltern und Schule. Wie lange eine Lerntherapie stattfinden muss, um eine langfristige Verbesserung der Leistungen eines Kindes zu erzielen, lässt sich im Vorfeld kaum voraussagen.
Die Erfahrung zeigt allerdings, dass in den meisten Fällen mindestens ein Jahr lang eine regelmäßige Förderung stattfinden muss, um eine anhaltende Veränderung im Lernverhalten und in der Leistungsfähigkeit eines Kindes zu erzielen. (Dauer mind. 12 Monate, 1x pro Woche a 60 Min.)
Zahlungsmodalitäten lt. dem vereinbarten Vertrag. Nach Abschluss der integrativen Lerntherapie erhalten Sie (Eltern) auf Wunsch eine Gesamtrechnung/-quittung (fehlende oder zu viel gezahlte Beträge werden beim Abschlussgespräch bezahlt oder zurückerstattet).
Terminabsagen & Kündigung: 1) Bei Absagen bis 48 Stunden vor Terminbeginn behalte ich mir vor, den Betrag, für die von Ihnen gebuchte Leistung, in Rechnung zu stellen. 2) Bei nicht Inanspruchnahme (also Fernbleiben) ohne telefonische Absage, des von Ihnen vereinbarten Termins, wird der Betrag für die von Ihnen gebuchte Leistung sofort zur Zahlung fällig. Terminabsage durch mich: Sollte ich aus einem wichtigen Grund (Krankheit etc.) gezwungen sein, den vereinbarten Termin abzusagen (auch kurzfristig), erhalten Sie natürlich einen neuen Termin.
Eine Beendigung der integrativen Lerntherapie kann zum Monatsende des Folgemonats erfolgen. Bitte reichen Sie hierzu eine Kündigung in schriftlicher Form ein. Über den Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie natürlich umgehend eine schriftliche Bestätigung. In dieser Bestätigung finden Sie den Zeitpunkt der Beendigung der Therapie. Sollten hierzu Fragen auftauchen, kontaktieren Sie mich bitte.
Ihre Mitarbeit als Eltern
Eine integrative Lerntherapie von Lern- und Leistungsstörungen kann nur dann Erfolg haben, wenn die Bezugspersonen in die Arbeit mit einbezogen werden. Aus diesem Grund bin ich in meiner Arbeit mit Ihrem Kind auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Ich freue mich deshalb, wenn Sie bereit wären, sowohl für eine regelmäßige Einhaltung der Sitzungen zu sorgen, als auch die Gesprächsangebote meinerseits zu nutzen. Reguläre Elterngespräche bzgl. der Lernförderung sollten neben den Tür- und Angelgesprächen 3-4 Mal pro Jahr stattfinden.
Zur Terminierung dieser Gespräche werde ich bei gegebener Zeit auf Sie zukommen.
Therapiesitzungen in den Ferien
Ich bietet die integrative Lerntherapie ganzjährig an. In den Ferien finden, wenn gewünscht, ebenfalls Termine nach Absprache statt. Findet in den Ferien keine Lernförderung statt, werden auch keine Kosten fällig.